"Die Senkung der Maklerprovision stellt eine schwere Belastung für die gesamte Branche dar, die massive Auswirkungen mit sich bringen wird ", erklärt Thomas Malloth, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder, anlässlich der kürzlich von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner unterzeichneten Novelle der Immobilienmakler-Verordnung. Vor allem für die vielen Ein-Personen-Unternehmen und Kleinbetriebes sei die Verordnung, die am 1. September in Kraft tritt, existenzgefährdend. Aber auch größere Betriebe der Branche und in weiterer Folge Unternehmen aus dem Bereich Medien und Werbung würden durch diesen Schritt zu massiven Einsparungen und Personalabbau gezwungen sein, so Malloth, der von einem Phyrussieg der Arbeiterkammer (AK) und Mietervereinigung spricht.
Der Konsument, so Malloth, gewinne in Wahrheit nichts. Fakt sei: der Immobilienmakler ist Fachmann auf seinem Gebiet, wovon vor allem der uninformierte Mieter profitiert. Denn der Makler bietet wertvolle Orientierungshilfe, objektiviert die Wohnungsangebote für den Interessenten, kennt den marktadäquaten oder gesetzlichen Mietpreis und reduziert somit letztendlich auch die Suchkosten des Konsumenten für eine Wohnung. Muss sich nun der Immobilienmakler aus betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit aus dem Mietwohnungsmarkt zurückziehen, so ist der Konsument einem Markt mit komplexen juristischen Rahmenbedingungen ausgeliefert, auf dem ihm in der Regel Vertragspartner gegenüberstehen, die einen wesentlichen Wissens- und Informationsvorsprung haben. Dies führe unweigerlich zu einer völligen Verwilderung des Wohnungsmarktes mit allen denkbaren negativen Auswirkungen, wie etwa Geschäften im Graubereich.
Auch besondere Serviceleistungen für den Mieter, wie etwa die Bearbeitung des Mietvertragsformulars und die Abwicklung der Vergebührungsformalitäten, seien durch die Novelle gefährdet. Malloth: "Der einzelne Unternehmer wird sich überlegen müssen, ob er diese Serviceleistungen weiterhin leisten kann, da er dafür vor allem auch die Haftung hat. Der Mieter wird in Zukunft wohl einen Anwalt oder Notar mit der Mietvertragserrichtung beauftragen müssen, was für ihn zusätzliche Kosten bedeutet."
In den letzten Jahren wurden verschiedene, erfolgreiche Initiativen gesetzt, um das Qualitätsbewusstsein und damit die Servicequalität von Immobilienmaklern zu steigern. So wurde eine verpflichtende Vermögensschadenshaftpflichtversicherung im Gesetz verankert, ein Härtefonds eingerichtet, Ausbildungsstandards für Mitarbeiter geschaffen und durch die Etablierung des Maklerwettbewerbes IMMY wurden Bewertungskriterien und Qualitätsniveau des Berufsstandes Immobilienmakler der Öffentlichkeit gegenüber transparent gemacht. „Auf der einen Seite laufend höhere Qualitäts- und Sicherheitsstandards einzufordern, und auf der anderen Seite den Maklern die Verdienstmöglichkeiten entscheidend zu kürzen ist kontraproduktiv und schadet der Branche ebenso wie dem Konsumenten", so Malloth abschließend.



