Kursverluste bei ImmoESt nicht absetzbar
Kursverluste bei Fremdwährungskredite können für die Berechnung der ImmoEst nicht als einkunftsmindernd geltend gemacht werden. Das stellte der Österreichische Verwaltungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung fest. Der Grund: Ein Fremdwährungskredit stehe in keinem steuerlich relevanten ... mehr >
Kursverluste bei Fremdwährungskredite können für die Berechnung der ImmoEst nicht als einkunftsmindernd geltend gemacht werden. Das stellte der Österreichische Verwaltungsgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung fest. Der Grund: Ein Fremdwährungskredit stehe ... mehr >