Baurecht – nicht im Sinne der Gesetzgebung oder Baugenehmigung, sondern des zeitlich begrenzten Bauens auf fremdem Grund – ist seit vielen Jahren ein gern genutztes Modell: in erster Linie für Einfamilienhäuser beziehungsweise Kleingartenvereine, wie aufmerksame Leser des Immobilien Magazins schon aus der ersten Ausgabe des Jahres wissen. Doch steigende Grundstückspreise führen dazu, dass es auch für Wohnbauträger-Unternehmen zunehmend interessanter wird, sich mit dem Modell zu beschäftigen. Dieses bietet für die beteiligten Parteien unterschiedliche Vor- und Nachteile.
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