Am 21. Dezember 2015 wurde sie verlautbart, nur wenig Zeit später (1.1.2016) trat sie in Kraft: die neue Grundstückswertverordnung (GrWV). Im Rahmen der Begutachtung hat sie noch einige Änderungen erfahren, die wesentlichen Teile sind hier kurz dargestellt. Vorweg: Die Möglichkeit des Nachweises eines geringeren Verkehrswerts durch Vorlage eines Sachverständigengutachtens bleibt weiterhin bestehen.
Pauschalwertmodell (§ 2 GrWV)