Man baut nicht, um darin zu wohnen, sondern um die Wohnungen zu vermiethen. Man hat bei der ganzen Anlage eines Gebäudes vor Allem den hohen Zins in den Augen, die Procente, welche das Capital abwerfen soll.“ So beschrieben Professor Rudolf Ritter von Eitelberger und Architekt Heinrich Ferstel im 1860 erschienenen Werk „Das bürgerliche Wohnhaus und das Wiener Zinshaus“ dieses Objekt der Begierde. Das deckt sich durchaus mit den heutigen Definitionen einer solchen Anlage - im Prinzip ist es ein Haus, das nur zum Zweck gebaut wurde bzw. wird, durch Mieteinnahmen im Bereich Wohnen Geld zu verdienen. Nur: Genau das wird, wenn man den Zinshausmaklern Glauben schenkt, immer mehr von der Politik vergällt. Der Richtwert, der Ruf nach Mietpreisdeckelung oder die Friedenszinsregelung ...